Argumente

WENIGER ANGEBOT

Art. 24a "1 Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen zur Förderung der Angebots-vielfalt sicherstellen, dass mindestens 30 Prozent der Filme europäische Filme sind und dass diese Filme besonders gekennzeichnet und gut auffindbar sind"

Das neue Gesetz verlangt, dass künftig 30% des Angebots eures Lieblingsanbieters aus dem europäischen Raum kommen muss. Das Produktionsland wäre mit diesem Gesetz also in Zukunft wichtiger als die Qualität und die Nachfrage. So könnte es passieren, dass eure Liebslingsserie plötzlich aus der Mediathek fliegt und sie der Quote zum Opfer fällt. Denn es ist absehbar: Die grossen Streamer werden nicht unmengen an Geld in die Hand nehmen um zusätzliche europäische Produkte einzukaufen: Viel eher wird das Angebot aus Hollywood, Bollywood, etc einfach heruntergefahren, bis die Quote erreicht ist. Ob gewisse Anbieter, wie z.B. Disney+, welche nahzu ausschliesslich auf aussereuropäische Inhalte setzen, dann noch rentabel in der Schweiz wirtschaften können, steht in den Sternen. Die Gefahr, dass diese sich vom schweizer Markt zurückziehen ist somit gross.

Eine einzige Unternehmung ist übrigens explzit von dieser Regelung ausgenommen: Die SRG.


HÖHERE KOSTEN

Art. 24b "1 Unternehmen, die in der Schweiz Filme in ihren Programmen zeigen oder über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen jährlich mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe bezahlen. 2 Die Pflicht nach Absatz 1 gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und auf das schweizerische Publikum abzielen. 3 Der vorliegende Abschnitt ist nicht auf die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) anwendbar."

Auch die Preise werden steigen: Das neue Gesetz sieht nämlich eine Umsatzabgabe von 4% für Streaminganbieter vor. Unwahrscheinlich, dass die Anbieter dies einfach so hinnehmen würden und aus der eigenen Tasche bezahlen. Viel mehr wird es dazu führen, dass die Preise weiter steigen und die Umsatzabgaben so auf die Kunden abgewälzt werden. Wir bezahlen also künftig mehr, jedoch für ein schlechteres Angebot.


BEVORTEILUNG DER SRG

Art. 24D "1 Als Bruttoeinnahmen gelten sämtliche Einkünfte, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit seinem Programm oder Filmangebot zufliessen, namentlich: a. das Entgeld für die Nutzung oder den Erwer der angebotenen Filme; b. Einnahmen aus Werbung und Sponsoring; c. das Entgeld für die Nutzung von Daten."

Nicht nur Streamingunternehmen sind vom neuen Gesetz betroffen. Auch private Fernsehanstalten wie 3+, Sat1, Pro7, etc. müssen neu eine Abgabe in Höhe von 4% ihrer Bruttoeinkommen leisten. Denn: Es sind nicht nur Einahmen von Stremingangebote, sondern auch Werbeinahmen oder kostenpflichtige Sender wie Swisscom Blue oder Sky TV im Visier des neuen Gesetzes. Private Fernsehsender sind jedoch abhängig von diesen Werbeinahmen und Abonnemente. Ganz im Gegensatz zur SRG, welche keine Abgaben leisten muss


MEHR SUBVENTIONEN

Subventionen für den Kulturbereich sind in der Schweiz tief verankert, dies ist auch gut so. Denn mit unseren kleinräumigen und verschiedenen Sprachräumen wäre es sonst für die meisten Künstler schwierig, von ihrer Arbeit auch leben zu können.

Mit dem neuen Gesetz sollen jedoch ohne Not weitere 30 Millionen pro Jahr generiert werden, um die lokale Filmbranche zu untersützen.

Die Hoffnung des Parlaments: Die Schweiz soll wohl das neue Hollywod Euorpas werden. Fakt ist aber, dass gute und beliebte Produktionen auch mit geringen Staatshilfen und privater Förderung realisierbar sind. Bereits heute wurden verschiedene qualitativ hochwertige und durch das Publikum gefeierte Filme in der Schweiz oder mit Schweizer produziert und veröffentlicht.


NETZSPERREN ZUM ZWEITEN?

Unklar ist, was die Konsequenzen wären, wenn eine Firma die Abgaben und Investitionen nicht tätigen will. Im Parlament scheint man leider noch immer nicht verstanden zu haben, wie das Internet funktioniert: Wir Nutzer sind heute an keine physischen Grenzen mehr gebunden.

Konsequenterweise müssten bei Verstoss gegen das Gesetz von Unternehmen mit Sitz im Ausland wieder Netzsperren eingeführt werden. Diese Debatte mussten wir aber bereits vor einigen Jahren führen: Jene Zeiten, in welchen die Nutzung von VPNs den "Nerds" vorbehalten waren, sind definitiv vorbei. Deshalb funktionieren diese schlicht nicht. Im Sinne eines freien Internets ist ausserdem jeder Ansatz von solchen Sperren bereits im Vorraus zu verturteilen.

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